Unser AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SCHALLY-RECORDS (Audio- & Videostudio)
Stand 01-12-2007

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Auftraggeber und SCHALLY-RECORDs.

Die AGBs gelten ab Auftragserteilung durch den Auftraggeber an SCHALLY-RECORDS als verbindlich und vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Als Werk wird in jedem Fall der Vertragsgegenstand zwischen dem Auftraggeber und SCHALLY-RECORDS bezeichnet.

1. Angebote

1.1.
Angebote von SCHALLY-RECORDS sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von SCHALLY-RECORDS oder einem entsprechenden, von beiden Parteien unterzeichnetem Vertrag, zustande.

1.2.
Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behält sich SCHALLY-RECORDS auch nach Bestätigung des Auftrags vor. An Kostenvoranschlägen, Vorentwürfen, und anderen Unterlagen behält sich SCHALLY-RECORDS Eigentums-, Urheber- und auch gewerbliche Schutzrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Unterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an SCHALLY-RECORDS erteilt wird. Für nicht zurückgegebene Unterlagen berechnen wir pro Aufforderung (Brief, Email, oder Telefonat) derzeit pauschal 10,--EUR Bearbeitungskosten.

2. Urheberrechte und Nutzungsrechte

2.1.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von Urheberrechten und Copyrightgesetzen sowie die Berücksichtigung von GEMA-Verpflichtungen verantwortlich. Mit Auftragserteilung stellt er SCHALLY-RECORDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt natürlich auch für die Erstellung von Playbacks.

2.2.
Wenn nicht anders vereinbart, dürfen Eigenkompositionen und andere von SCHALLY-RECORDS produzierte Eigenarbeiten ohne ausdrückliche Einwilligung von SCHALLY-RECORDS weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SCHALLY-RECORDS, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.3.
Daten und Materialien, die SCHALLY-RECORDS vom Auftraggeber erhält und von diesem dafür bestimmt sind, von SCHALLY-RECORDS für das Werk eingesetzt zu werden, unterliegen der Verantwortung des Auftraggebers.

3. Dauer des Vertragsverhältnisses

3.1.
Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

3.2.
Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von SCHALLY-RECORDS jederzeit fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Verhalten oder der Umgang des Auftraggebers (ob privat oder geschäftlich) dem Ansehen von SCHALLY-RECORDS schaden könnte.

4. Vergütung

4.1.
Die Vergütungen durch VK ... in unserem Hause sind Bruttobeträge mit aktuell gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechungsstellung nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Aufgrund zu schlechter Zahlungsmoral besonders bei Neukunden wird ein Pauschalbetrag von 50 % über einen unverbindlichen grob kalkulierten Kostenvoranschlag bei Auftragsannahme sofort fällig. Bei Onlinegeschäften über Auktionshäuser erfolgt eine Lieferung nur gegen Zahlungseingang, ohne Abzug.

4.3.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises uneingeschränkt Eigentum von SCHALLY-RECORDS.

4.4.
SCHALLY-RECORDS behält sich das Recht vor, an den vereinbarten Tarifen Änderungen vorzunehmen, falls dies erhöhte Kosten betrifft, die von Dritten verursacht werden.

5. Zahlungsverzug

5.1.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist SCHALLY-RECORDS berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 7% des verrechneten Betrages zu berechnen.

5.2.
Kommt der Auftraggeber nach zweimaliger zugesendeter Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann SCHALLY-RECORDS weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzug geltend machen. Dies sind vor allem die Kosten des dann notwendigen Einschreitens von Anwälten und Inkassounternehmen.

5.3.
Sollte der Auftraggeber trotz einmaliger oder mehrmaliger Mahnung anzeigen, dass er diese nicht erhalten habe, so liegt die Beweispflicht beim Auftraggeber. Dies gilt natürlich auch bei von SCHALLY-RECORDS zugestellten eMails.

6. Rückvergütung

6.1.
Gegen Ansprüche von SCHALLY-RECORDS kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6.2.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SCHALLY-RECORDS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften, Streik, Volksausschreitungen, Hochwasser (Flut), Frost (Behälter können platzen), starke Hitze (Beachtung der Flammpunkte bei Ware als feuergefährliches Gefahrengut), Krieg usw., hat SCHALLY-RECORDS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen SCHALLY-RECORDS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung hinaus zu schieben.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7.1.
Sonderleistungen können von SCHALLY-RECORDS entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden.

7.2.
SCHALLY-RECORDS ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SCHALLY-RECORDS entsprechende Vollmachten zu erteilen. Diese Vollmacht ist stillschweigend erteilt, sofern ein Vertrag zwischen SCHALLY-RECORDS und dem Auftraggeber zustande kam.

7.3.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von SCHALLY-RECORDS abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, SCHALLY-RECORDS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Dies geschieht stillschweigend, sofern ein Vertrag zwischen SCHALLY-RECORDS und dem Auftraggeber zustande kam.

7.4.
Von SCHALLY-RECORDS kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1.
An Eigenproduktionen aller Art und Ausführung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

8.2.
Originale von SCHALLY-RECORDS sind nach Abschluss des jeweiligen Projektes vom Auftraggeber unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten unverzüglich zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.

8.3.
Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.4.
SCHALLY-RECORDS ist nicht verpflichtet, Sicherheitskopien von Musikstücke, Videos, Bilder oder andere Dateien, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat SCHALLY-RECORDS dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von SCHALLY-RECORDS geändert werden.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare

9.1.
Die Produktionsüberwachung durch SCHALLY-RECORDS erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist SCHALLY-RECORDS berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

9.2.
SCHALLY-RECORDS sorgt bei allen Audioproduktionen und deren Bearbeitung von Audiomaterial für entsprechende bestmögliche Qualität mit seiner Technik. Für fehlerhafte angelieferte Originale besteht keine Garantie auf Verbesserung der Qualität. Dies betrifft vor allem Video- und Audiorestauration.

9.3.
Von allen vervielfältigten Arbeiten hat SCHALLY-RECORDS einen Anspruch auf einwandfreie, unentgeltliche Belege. SCHALLY-RECORDS ist berechtigt, diese Muster ausschliesslich zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist SCHALLY-RECORDS berechtigt, Charterfolge als Referenz für eigene Zwecke zu benutzen.

10. Haftung

10.1.
SCHALLY-RECORDS verpflichtet sich, dem Auftraggeber ein erstes Beratungsgespräch von 1 Stunde unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gehende Beratung kann SCHALLY-RECORDS dem Auftraggeber vertraglich festgelegt in Rechnung stellen.

10.2.
SCHALLY-RECORDS verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. SCHALLY-RECORDS haftet für endstandene Schäden nur bei grobem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

10.3.
Mit der Genehmigung zum Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Ton, Text und Bild, die er SCHALLY-RECORDS für diese Zwecke überlässt.

10.4.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet SCHALLY-RECORDS nicht.

10.5.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei SCHALLY-RECORDS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10.6. Bei Softwareangeboten sind alle Installationen auf eigene Gefahr. Eine Haftung für defekte Computer, Unfälle, Verluste, usw., die z. B. auf Grund der hier angegebenen Installationshinweise oder geäußerten Meinungen in Foren und FAQs erscheinen, schließt der Verfasser dieser WEB-Seiten absolut aus.

11. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

11.1.
Die für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.

11.2.
SCHALLY-RECORDS mitzuteilen, mit Hilfe welcher technischer Ausstattung er die Dienste von SCHALLY-RECORDS verwenden wird.

11.3.
SCHALLY-RECORDS die zu vergütende Installation technischer Einrichtungen und Software zu ermöglichen, soweit dies für die Nutzung der Dienste erforderlich ist - dies muss nicht vor Vetragsabschluss extra vereinbart worden sein.

11.4.
SCHALLY-RECORDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern diese durch die Auftragsannahme durch SCHALLY-RECORDS zustandekommen.

11.5.
Verstößt der Auftraggeber gegen eine oder mehrere der oben genannten Pflichten, ist SCHALLY-RECORDS berechtigt, dass Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, es werden dann keine bereits gezahlten Beträge zurück erstattet.

12. Gestaltungsfreiheit

12.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht allgemein Gestaltungsfreiheit, sofern diese dem Werk förderlich ist und nicht anders abgesprochen wurde. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Freigabe der Arbeiten zur Verwendung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so trägt er die Mehrkosten. SCHALLY-RECORDS behält in diesem Fall den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12.2.
Für den Fall, dass ein Zeitplan ausgearbeitet und von beiden Parteien angenommen wurde: Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SCHALLY-RECORDS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann SCHALLY-RECORDS auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

12.3.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an SCHALLY-RECORDS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SCHALLY-RECORDS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

13. Datenschutz

13.1.
SCHALLY-RECORDS versichert dem Auftraggeber, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln. SCHALLY-RECORDS wird keine Informationen über den Auftraggeber, die nicht der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind oder bekannt gemacht werden sollen, veröffentlichen oder ohne Kenntnis des Auftraggebers an Dritte weitergeben.

13.2.
Falls es für die Durchführung und Erfüllung eines Auftrags notwendig ist, ist SCHALLY-RECORDS dazu berechtigt, Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die z. B. für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.

13.3.
Die unter 13.1. gemachte Zusicherung tritt ausser Kraft, falls SCHALLY-RECORDS von höherer Gewalt dazu gezwungen wird (gerichtliche Beschlüsse, ..., Inkassounternehmen).

Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.



Der Widerruf ist zu richten an:

Uwe Schallenberg, Malzmühlstraße 17a, 04668 Grimma
Fax: +49 (0) 3437 - 760 99 38
Mail: widerruf @ schally-records.de



Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.



Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).

Ende der Widerrufsbelehrung


Bitte beachten:

Senden Sie bitte soweit es möglich ist, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben. Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung. Diese vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.



Untersuchungs- und Rügepflichten unter Kaufleuten

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Erfolgt nicht binnen drei Tagen bei offensichtlichen Mängeln eine Meldung an den Verkäufer, gilt die Ware als akzeptiert. Weitergehende Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nicht geltend gemacht werden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht unmittelbar nach Erhalt einer Ware ist nach Handelsgesetzbuch nur unter Kaufleuten gültig und gegenüber Verbrauchern unwirksam.


Gewährleistungsansprüche

Gegenüber Letztverbrauchern beträgt die Gewährleistung für Neuwaren 24 Monate, für Gebrauchtwaren 12 Monate.

Batterieverordnung

Gesetzlich vorgeschriebene Belehrung zur Batterieverordnung
Im Lieferumfang einiger Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Tonabnehmern oder für das Recording dienen. Auch in anderen neuen Geräten, die wir evt. in diversen Shops bei uns aufnehmen, können Batterien oder Akkus (z. B. Knopfzellen, Uhrenbatterien, Handy-Akkus) fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Geräte, Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß § 12 BattV der Batterieverordnung verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Da die Entsorgung von Batterien im Hausmüll lt. Batterieverordnung ausdrücklich verboten ist, entsorgen Sie bitte Altbatterien - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Adresse für die Rücksendung:
SCHALLY-RECORDs
Inh. Uwe Schallenberg
Malzmühlstraße 17a
04668 Grimma

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.


Schlußbestimmungen

14.1. Nebenabreden: Verträge und deren Änderungen haben schriftlich zu erfolgen. Individuelle Abreden haben einen Vorrang gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden an eine Schriftformerfordernis zu knüpfen sind in der Regel nicht zulässig.

14.2. Gerichtsstandsvereinbarung: Gemäß § 29 ZPO kann ein Gerichtsstand (wirksam nur zwischen Kaufleuten) vereinbart werden. Soweit gemäß § 38 ZPO zulässig, wird Grimma als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.

14.3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

14.4. Für alle rechtlichen Beziehungen mit SCHALLY-RECORDS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.5. Eventuelle Schreibfehler, die dazu führen, dass der damit in Zusammenhang stehende Inhalt nicht eindeutig ist, gilt im Zweifelsfall zugunsten von SCHALLY-RECORDS korrigiert. Bei entsprechender Änderung gilt 14.3.

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